PS Personal & Vermittlung GmbH

Aktuelles & News

25.09.2024

Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch am Arbeitsplatz

Am 9. und 10. Oktober findet das Rechtsforum Personaldienstleistung des GVP erstmals in Erfurt im Kaisersaal statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird unter anderem auch Dr. Vera Luickhardt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei METIS Rechtsanwälte PartG, am 10. Oktober um 11.30 Uhr das Thema „Wolfsgruß, Klimakleber und Diversity – Politik am Arbeitsplatz: Dos and Dont´s“ behandeln. Im Interview gibt sie einen ersten Einblick in die Thematik:

Politische Betätigung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt und was nicht?

Mitarbeitende haben ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit – auch am Arbeitsplatz. Eine Positionierung ist daher erlaubt. Sie ist aber nicht grenzenlos: Mitarbeitende müssen auf Unternehmensinteressen Rücksicht nehmen und dürfen den Betriebsfrieden nicht stören. Das ist oft eine Gratwanderung.

Fakt ist auch: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können ihre eigene politische Meinung im Betrieb nicht durchsetzen. Sie dürfen aber z.B. eine neutrale Umgebung schaffen.

Die Rechtsprechung gibt uns in vielen Fällen Orientierung. Das Arbeitsgericht Berlin hat z.B. kürzlich die Kündigung eines Auszubildenden unterstützt, der sich feindlich zu Israel geäußert hatte. Der Fall war aber besonders: Der Auszubildende war nicht langjährig beschäftigt, sondern in der Probezeit. Zudem hatte er sich trotz mehrfach vermittelnder Gespräche bewusst eskalierend gegen das Unternehmen positioniert. Damit hatte er aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin die zulässigen Grenzen überschritten.

Welchen Raum nehmen politische Diskussionen in Büros ein Und ist das mit den Richtlinien zur Arbeitszeit vereinbar?

Die aktuelle politische Lage ist zugespitzt. Das ist sicher auch in den Betrieben spürbar. Gerade die letzten Landtagswahlen feuern die Diskussionen an. Mitarbeitende müssen während der Arbeitszeit arbeiten. Unternehmen können Mitarbeitende auch nicht zu politischen Aktionen während der Arbeitszeit verpflichten. Zuweilen wird es aber schwierig sein, Arbeitszeit und Pausenzeit zu trennen. Wenn sich z.B. morgens an der Kaffeemaschine eine hitzige politische Diskussion entwickelt, werden nur wenige Mitarbeitende daran denken, einen Abzug von ihrer Arbeitszeit vorzunehmen. Das Thema ist ja auch aktuell und wichtig. Hier stellt sich für mich die Frage, ob Unternehmen solchen Diskussionen einen guten Raum geben können.

Lässt sich eine Tendenz zu- oder abnehmender Politisierung feststellen bzw. wirkt sich die persönliche Einstellung auch auf die Tätigkeit aus, Stichwort Äußerungen von Lehrern im Unterricht?

Aus meiner Sicht hat die Politisierung auf jeden Fall zugenommen. Sie kommt in den Betrieben aber unterschiedlich zum Ausdruck. In manchen wird einfach mal ein starkes Statement abgefeuert. Dann fliegen vielleicht die Fetzen – auf beiden Seiten.

Wenn es dann zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung kommt, schaut ein Arbeitsgericht immer den konkreten Einzelfall an. In anderen Betrieben gibt es ein klares Über-Unter-Verhältnis, in denen Mitarbeitende Äußerungen während der Arbeitszeit faktisch ertragen. Hier entlädt sich ein Streit dann ggf. viel später, vielleicht sogar zugespitzt mit einer fristlosen Kündigung, Mobbingvorwürfen oder langen Krankheitszeiten. Hier ist dann Einiges aufzuarbeiten.

Wieder in anderen Konstellationen hält man sich ggf. zurück und trägt Diskussionen lieber im privaten Umfeld aus. Hier kommt es dann manchmal still und leise zur Eigenkündigung von Mitarbeitenden, die man gern gehalten hätte.

Ich meine daher, dass es sich für Unternehmen lohnen könnte, sich mit der Politisierung auseinanderzusetzen – auf eine Weise, die möglichst alle Mitarbeitenden abholt.

Quelle GVP

17.09.2024

Baumann im Handelsblatt: „Zeitarbeit in der Pflege ist rückläufig – Forderungen nach Einschränkungen nicht mehr zeitgemäß“

Laut Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Zahl der Pflegekräfte in Deutschland im Dezember 2023 innerhalb eines Jahres um rund ein Prozent auf 1.795.564 Personen gestiegen. Angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels in der Pflege und der weitreichenden Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland, ist dies eine gute Nachricht. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der bei Personaldienstleistern beschäftigten Zeitarbeitskräfte in der Pflege um ganze 4 Prozent auf 32.368 Personen. Damit beträgt ihr Anteil an allen Beschäftigten in der Pflege nur noch 1,8 Prozent. „Von einem Boom der Zeitarbeit in der Pflege zu sprechen war also schon vorher nicht richtig. Mittlerweile ist es sogar unseriös“, betont GVP-Präsident Christian Baumann in der heutigen Ausgabe des Handelsblatts. „Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Pflege zwar deutlich gestiegen. Dies hatte krisenbedingte Gründe. Seit Ende 2022 ist das Wachstum gestoppt und im Jahr 2023 – das belegen die aktuellen Zahlen der BA – sogar rückläufig", erläutert Baumann.

 

 

Anpassungsstrategien von Kliniken und Einrichtungen als mögliche Ursache

Weitere Gründe für den Rückgang der Anzahl an Zeitarbeitskräften in der Pflege dürften vor allem verschiedene Anpassungsstrategien der Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen sein. Seitdem der Gesetzgeber mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) im Jahr 2020 und zuletzt 2023 dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) die Refinanzierung der Kosten für Zeitarbeitskräfte weiter beschränkt hat, mussten Kliniken und Pflegeeinrichtungen verstärkt nach internen Lösungen suchen, um Flexibilität in der Personalplanung zu gewährleisten. Die Gesetze sehen vor, dass die Kosten nur bis zur Höhe des Tariflohns des Stammpersonals refinanziert werden. Infolgedessen werden vermehrt Springer- und Flexpool-Lösungen genutzt. Dabei wird internes Personal flexibel über verschiedene Häuser eingesetzt.

Zeitarbeit wird benötigt

„Zeitarbeit ist nach wie vor ein unverzichtbares Flexibilitätsinstrument, um kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken“, so Baumann. Durch den Einsatz von Zeitarbeit kann die Schließung von Betten und Stationen verhindert werden. Dies sichert den Einrichtungen wichtige Einnahmen. „Auch wenn es auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, dass die Häuser aufgrund des wirtschaftlichen Drucks versuchen, Einsparpotenziale beim Einsatz von Zeitarbeitskräften zu generieren, darf dies nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit von Patienten und Patientinnen gehen“, erklärt er weiter.

Keine Regulierung notwendig

Insgesamt macht der Rückgang der Zeitarbeit in der Pflege deutlich, dass die Forderungen nach gesetzlichen Eingriffen keine Grundlage haben. Die Gesundheitsbranche hat bewiesen, dass sich der Markt selbst regulieren kann. „Politische Forderungen, wie zuletzt die Entschließung des Bundesrates vom Februar dieses Jahres, die eine Rückführung oder Begrenzung der Zeitarbeit in der Pflege zum Ziel hat, müssen daher endgültig vom Tisch“, so Christian Baumann.

Quelle GVP

07.03.2024

Einigung auf Tarifabschluss

Nach intensiven Verhandlungen haben sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt.

Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:

  • Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent
  • bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten

Verhandlungsergebnis

Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:

Entgelttarifverträge BAP und iGZ

  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.10.2024 um 3,7 %,
  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.03.2025 um 3,8 %,
  • bei einer Laufzeit von 18 Monaten.

Folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB wurden vereinbart:

EG

Stundenentgelte
bis 30.09.2024

Stundenentgelte ab 01.10.2024

Stundenentgelte ab 01.03.2025

1

13,50

14,00

14,53

2a

13,80

14,31

14,85

2b

14,15

14,67

15,23

3

15,06

15,62

16,21

4

15,92

16,51

17,14

5

17,85

18,51

19,21

6

19,82

20,55

21,33

7

23,06

23,91

24,82

8

24,69

25,60

26,57

9

25,89

26,85

27,87

Die zuvor seitens der Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge werden mit Wirkung zum 01.04.2024 wieder in Kraft gesetzt und können erstmalig zum 30.09.2025 erneut gekündigt werden.

Manteltarifverträge BAP und iGZ

Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:

Jahressonderzahlungen

Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Klarstellend einigten sich die Tarifvertragsparteien hierzu auf folgende Beträge:

Urlaubs- und Weihnachtsgeld:

Betriebszugehörigkeit

Urlaubsgeld 2024

Weihnachtsgeld 2024

Urlaubsgeld 2025

nach dem sechsten Monat

207,00 €

214,66 €

222,82 €

im zweiten und dritten Jahr

310,50 €

321,99 €

334,23 €

ab dem vierten Jahr

414,00 €

429,32 €

445,63 €

Quelle GVP

Immer aktuell....

Vorurteile Zeitarbeit

31.10.2018

Unsere neue Website ist ab sofort online

Wir haben die neue DSGVO zum Anlass genommen und für Sie unseren Internetauftritt komplett neu erstellt.

Unsere neue Website soll Ihnen unser Unternehmen kurz vorstellen, Ihnen aktuelles Jobangebote unterbreiten, eine Leistungsübersicht geben und und Ihnen aktuelle Informationen über unsere Firma und das Thema "Personal & Vermittlung" geben - und das alles bei höchstmöglichem Bedienungskomfort und größtmöglicher Übersichtlichkeit .

Unsere Homepage ist responsive!
Das bedeutet, dass Sie immer automatisch eine optimierte Version unserer Website für Ihr Endgerät präsentiert kriegen.

Besuchen Sie unsere Website mit einem Computer und Browser, sehen Sie die Homepage in Ihrem ursprüglichen Layout mit großen Parallaxgrafiken und einer Drop-in-Navigation.

Besuchen Sie unsere Internetpräsenz jedoch mit einem sog. Mobile Device (Smartphone oder Tablet), wird automatisch eine für das jeweilige Gerät optimierte Version der Website geladen - teilweise mit größerer Schrift, angepassten Parallaxgrafiken und ebenfalls einer mit den Fingern noch besser bedienbaren Drop-in-Navigation.

Unsere Homepage ist aktuell.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt mit einem Mini-CMS (Content Management System) ausgestattet, so dass wir nun immer selber und zu jeder Zeit in der Lage sind, Inhalte neu einzustellen, zu tauschen oder zu ergänzen. So können Sie sicher sein, dass die Inhalte auf unserer neuen Website für Sie immer aktuell sind!

Unsere Homepage ist modern und bedienungsfreundlich.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt nach aktuellsten Standards (HTML5, CSS3, JQuery, etc.) gestaltet.

Sie können sich auch unsere Kontaktdaten z.B. als vCard herunterladen oder als QR-Code direkt in die Kontakte Ihres Smartphone "scannen" (dazu reicht bei den meisten modernen Smartphones schon die Foto-App und es ist keine spez. QR-App mehr nötig).

Wir hoffen, Sie haben ab sofort und zukünftig genau so viel Spaß mit unserer neuen Website wie wir, und Sie finden immer schnellstmöglich die gewünschten Informationen!

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