PS Personal & Vermittlung GmbH

Aktuelles & News

24.04.2024

INNOLAB ’24: Moderne Methoden unterstützen beim Recruiting

Die Zahlen, die Prof. Dr. Florian Feltes, Zortify, am zweiten Tag des INNOLABS ´24 präsentierte, dokumentieren die Dimensionen beim Recruiting neuer Mitarbeiter: „Zwischen 25 und 35 Prozent aller Stellen, die wir besetzen sind Fehleinstellungen. Die Trennung findet meist nach Tag 181 statt, die meisten überstehen also die Probezeit“, erläuterte Feltes. „Die Kosten dafür liegen im Schnitt beim eineinhalbfachen des Jahresgehalts. Auf Geschäftsführerebene betragen sie sogar das Dreifache des Jahresgehalts“, betonte er. 

Hohe Investitionen

Firmen investieren, so Feltes, 25 bis 35 Prozent des Jahresgehalts, um eine Stelle zu besetzen. Jeder Auswahlprozess sei reine Risikominimierung. „KI sieht, was Du nicht siehst – die Renaissance von Persönlichkeitstests in der modernen Personalarbeit“ lautete dementsprechend das Thema seiner Keynote: Persönlichkeitstests seien seit Jahrzehnten in der Personalarbeit etabliert. Ebenso lang sei allerdings auch die Liste ihrer Grenzen. „Viele Verfahren genügen den wissenschaftlichen Kriterien nicht“, betonte der Referent. Moderne Methoden der Sprachverarbeitung eröffnen laut Feltes neue Möglichkeiten, die Persönlichkeit von Bewerbenden zu erfassen.

Innovation vorantreiben

Anschließend ging´s in die Workshops: Wie man als Personaldienstleister Innovationen vorantreibt, erklärten Aram Azimi und Patrick Gutowski, Innovationsmanager, I.K. Hofmann, in ihrem Beitrag „USE CASE: Innovationsplattformen als Herzstück des Unternehmens – Beispiel I.K. Hofmann“. Die Innovationsplattform „Ideenhof“ biete Mitarbeitenden die Möglichkeit, neue Ideen einzureichen. Die Mitarbeitenden werden damit, so das Duo, motiviert, Lösungen für die Herausforderungen ihres Berufsalltags zu finden.

Unternehmenserfolg im Fokus

„DEI und Innovation: So stärkst Du Deinen Unternehmenserfolg“ lautete der Workshoptitel von Nadine Schönwald, The Adecco Group. Sie erläuterte, warum Diversity, Equity und Inclusion (DEI) Innovationskraft und Unternehmenserfolg generieren. Durch die Anpassung als diverses Unternehmen an sich ändernde Märkte und komplexe Problemstellungen könne man sich schneller anpassen und damit einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Gewohnte Denkmuster

Was würdest Du anders machen, wenn Du heute noch einmal als Personaldienstleister starten würdest? Oder hast Du alles richtig gemacht und fühlst Dich für die Zukunft top vorbereitet? Die Befreiung aus gewohnten Denkmustern als Personaldienstleister thematisierte Gerrit Ricker, pro tec service GmbH, in seinem Workshop „Restart your Company. Wenn ich heute noch mal gründen würde...“. Lilith Brockhaus, CEO VisualMakers, beschäftigte sich mit „#powerhack: Weniger Arbeit - mehr Effizienz: Prozessautomatisierung im Arbeitsalltag“. Mit „No-Code Tools“ könne man mit wenigen Klicks Prozesse automatisieren. Brockhaus informierte, welche Tools es gibt und wie eigene Abläufe selbst automatisiert werden können.

Digitalisierung auf dem nächsten Level

Dino Sanna, Director of Business Innovation, compleet GmbH, stellte unter dem Titel „FirstMover Stage: Wie digital bist Du?“ Hebel und Schritte für das nächste Level der Digitalisierung vor. Mit der Zukunft des eRecruitings setzte sich Jan Grossmann, Head of Human Resources Central & Northern Europe, B&B Hotels, auseinander: Die HR-Branche sei im Aufbruch – es entstehen, so der Referent, neue Aufgabengebiete, die auch eine neue Arbeitsweise bedingen. „Die Zukunft des Recruitings liegt in der Digitalisierung und Automatisierung, und die Zukunft ist jetzt“, stellte Grossmann fest. Dr. Nina Collienne und Jonas Kuhn, RWTH Aachen erklärten in ihrem Workshop, wie sich Veränderungen auf Unternehmen und deren Mitarbeitende auswirken. Nicht immer sei das sofort offensichtlich oder sogar vorauszuplanen. „Veränderungen mit Dominoeffekt. Was machen Innovationen mit Menschen und Prozessen in Deinem Unternehmen?“, fragten sie das Plenum.

Höhenflug ungebrochen

Den Hype um ChatGPT beleuchtete Daniela Chikato, talentrakete GmbH, in ihrem Workshop unter der Überschrift „#powerhack: KI im Recruiting: Mit gezielten ChatGPT-Prompts zum Erfolg“. Der Höhenflug von ChatGPT sei ungebrochen und der KI-Chatbot längst im Recruiting angekommen. Chikato erläuterte, wie ChatGPT professionell gesteuert den größten Nutzen bringt.

Wesentliches Element

Stellenanzeigen sind nach wie vor ein wesentliches Element zum Recruiting – „FirstMover Stage: KI in der Stellenanzeigen-Optimierung - Per Klick zu relevanten Jobs und mehr Bewerbungen“ hieß das Thema von Sven Konzack, Geschäftsführer, Staffery. Er stellte Tools zur Stellenanzeigen-Optimierung vor, mit denen mehr Recruiting-Erfolg und Bewerbungen generiert werden können.

Prinzipien der Agilität

Was es mit der Agilität auf sich hat, erläuterte Charlotte Edzard, Digital Hub Management GmbH, dann nach der Mittagspause unter dem Motto „#powerhack Superball - im agilen Team hoch hinaus“. Sie stellte die Grundprinzipien der Agilität, deren Methoden sowie die Prinzipien vor. Dazu gehörte auch die Reflektion der Erfolgsfaktoren des agilen Arbeitens.

KI ins Unternehmen implementieren

Künstliche Intelligenz führte auch am zweiten Tag die Regie: „KI-Readiness-Check. Wie ready ist Dein Unternehmen?“ lautete der Titel des Workshops von Sven Pultar, KI-Trainer, Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern. Für eine erfolgreiche Implementierung von KI im Unternehmen brauche es auch KI-Readiness. Pultar stellte dazu das Grundkonzept von KI-Readiness, die Kompetenz von Unternehmen, Anwendungen der künstlichen Intelligenz einzuführen, vor.

Personaldienstleistung digital meistern

„FirstMover Stage (VMS): Das Chaos der Personaldienstleistung digital meistern - Zauberei oder Realität?“ hieß es bei Ronald Kreugel, Nétive VMS: Der Referent beschäftigte sich mit VMS und präsentierte dessen Vorteile.

 

10.04.2024

Durchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform

Die von der Bundesregierung beschlossene Ersetzung der Schriftform durch die Textform bedeutet eine spürbare Bürokratieentlastung, insbesondere für kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen.

Zum Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetzen, erklärt GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: „Der GVP begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung das Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform ersetzen will. Offenbar hat unsere Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV Wirkung gezeigt, in der wir auch die besondere Belastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen durch den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in Schriftform dargelegt haben. Jetzt ist es am Deutschen Bundestag, diese bürokratischen Entlastungen schnell im parlamentarischen Verfahren zu verabschieden und damit Gesetz werden zu lassen.“ Das Bundesministerium der Justiz verkündete am 21. März 2024, dass im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eine Einigung zum Nachweisgesetz getroffen werden konnte. Demnach soll nun statt der ursprünglich angedachten elektronischen Form die Textform etabliert werden. In dem Schreiben heißt es außerdem: "Darüber hinaus soll auch das Schriftformerfordernis für den Überlassungsvertrag zwischen Ver- und Entleiher nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die Textform abgelöst werden. Wir wollen den Vertragsschluss damit noch weiter erleichtern und sowohl für Ver- als auch Entleiher Aufwand und Kosten reduzieren. Mit der Änderung können Überlassungsverträge künftig per E-Mail abgeschlossen werden." Die Änderungen sollen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag voraussichtlich Mitte Mai eingebracht werden.

Hintergrund

Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 AÜG bedarf der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen („Verleiher“) und dem Einsatzbetrieb („Entleiher“) der Schriftform. Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien also eigenhändig im Original zu unterzeichnen. Gekoppelt ist diese Vorschrift noch an eine weitere Norm, die besagt, dass der Vertrag zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen zwingend vor dem Einsatz einer Zeitarbeitskraft abgeschlossen werden muss. Ein Verstoß gegen diese sogenannte Kennzeichnungspflicht ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 30.000 Euro geahndet werden. Wiederholte Verstöße können den Bestand der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gefährden, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird und zwingende Voraussetzung dafür ist, legal in Deutschland als Zeitarbeitsunternehmen tätig zu werden (§ 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG).

In Deutschland werden jährlich Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Einsatzbetrieben und Zeitarbeitsunternehmen im siebenstelligen Bereich geschlossen. Deshalb bedeutet die von der Bundesregierung beschlossene Ersetzung der Schriftform durch die Textform eine spürbare Bürokratieentlastung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Quelle GVP

07.03.2024

Einigung auf Tarifabschluss

Nach intensiven Verhandlungen haben sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt.

Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:

  • Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent
  • bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten

Verhandlungsergebnis

Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:

Entgelttarifverträge BAP und iGZ

  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.10.2024 um 3,7 %,
  • Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.03.2025 um 3,8 %,
  • bei einer Laufzeit von 18 Monaten.

Folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB wurden vereinbart:

EG

Stundenentgelte
bis 30.09.2024

Stundenentgelte ab 01.10.2024

Stundenentgelte ab 01.03.2025

1

13,50

14,00

14,53

2a

13,80

14,31

14,85

2b

14,15

14,67

15,23

3

15,06

15,62

16,21

4

15,92

16,51

17,14

5

17,85

18,51

19,21

6

19,82

20,55

21,33

7

23,06

23,91

24,82

8

24,69

25,60

26,57

9

25,89

26,85

27,87

Die zuvor seitens der Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge werden mit Wirkung zum 01.04.2024 wieder in Kraft gesetzt und können erstmalig zum 30.09.2025 erneut gekündigt werden.

Manteltarifverträge BAP und iGZ

Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:

Jahressonderzahlungen

Bereits mit Tarifabschluss vom 18.12.2019 wurde vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen ab dem 01.01.2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen (EG) 4 der Entgeltrahmentarifverträge BAP/DGB bzw. iGZ/DGB angepasst werden. Klarstellend einigten sich die Tarifvertragsparteien hierzu auf folgende Beträge:

Urlaubs- und Weihnachtsgeld:

Betriebszugehörigkeit

Urlaubsgeld 2024

Weihnachtsgeld 2024

Urlaubsgeld 2025

nach dem sechsten Monat

207,00 €

214,66 €

222,82 €

im zweiten und dritten Jahr

310,50 €

321,99 €

334,23 €

ab dem vierten Jahr

414,00 €

429,32 €

445,63 €

Quelle GVP

Immer aktuell....

Vorurteile Zeitarbeit

31.10.2018

Unsere neue Website ist ab sofort online

Wir haben die neue DSGVO zum Anlass genommen und für Sie unseren Internetauftritt komplett neu erstellt.

Unsere neue Website soll Ihnen unser Unternehmen kurz vorstellen, Ihnen aktuelles Jobangebote unterbreiten, eine Leistungsübersicht geben und und Ihnen aktuelle Informationen über unsere Firma und das Thema "Personal & Vermittlung" geben - und das alles bei höchstmöglichem Bedienungskomfort und größtmöglicher Übersichtlichkeit .

Unsere Homepage ist responsive!
Das bedeutet, dass Sie immer automatisch eine optimierte Version unserer Website für Ihr Endgerät präsentiert kriegen.

Besuchen Sie unsere Website mit einem Computer und Browser, sehen Sie die Homepage in Ihrem ursprüglichen Layout mit großen Parallaxgrafiken und einer Drop-in-Navigation.

Besuchen Sie unsere Internetpräsenz jedoch mit einem sog. Mobile Device (Smartphone oder Tablet), wird automatisch eine für das jeweilige Gerät optimierte Version der Website geladen - teilweise mit größerer Schrift, angepassten Parallaxgrafiken und ebenfalls einer mit den Fingern noch besser bedienbaren Drop-in-Navigation.

Unsere Homepage ist aktuell.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt mit einem Mini-CMS (Content Management System) ausgestattet, so dass wir nun immer selber und zu jeder Zeit in der Lage sind, Inhalte neu einzustellen, zu tauschen oder zu ergänzen. So können Sie sicher sein, dass die Inhalte auf unserer neuen Website für Sie immer aktuell sind!

Unsere Homepage ist modern und bedienungsfreundlich.
Wir haben unseren neuen Internetauftritt nach aktuellsten Standards (HTML5, CSS3, JQuery, etc.) gestaltet.

Sie können sich auch unsere Kontaktdaten z.B. als vCard herunterladen oder als QR-Code direkt in die Kontakte Ihres Smartphone "scannen" (dazu reicht bei den meisten modernen Smartphones schon die Foto-App und es ist keine spez. QR-App mehr nötig).

Wir hoffen, Sie haben ab sofort und zukünftig genau so viel Spaß mit unserer neuen Website wie wir, und Sie finden immer schnellstmöglich die gewünschten Informationen!

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